Seit einigen Monaten gilt am Aidenbacher Marktplatz die Kurzparkregel.
2 Stunden kostenloses parken. Vorausgesetzt mit richtig eingestellter Parkscheibe und man steht verkehrsgerecht auf einem offiziellem Parkplatz.
Ob die damit verbundene Parküberwachung gut oder schlecht, sinnvoll oder unnütz, kundenfreundlich oder nicht ist. Da scheiden sich die Geister. Ich kann beide Parteien verstehen.
Was mir aber auch aufgefallen ist; wenn dann muss es richtig gemacht sein. Soweit ist ja alles in Ordnung. Aber es gibt vonseiten der Kunden, Bürger und Anwohner ein paar Stellen, wo man nicht genau weiß, darf man hier parken oder nicht. Auch wenn vonseiten der Verkehrsüberwachung die Stellen markiert sind, kann man diese oft nur schlecht oder z. B. bei Schnee gar nicht erkennen. Selber habe ich schon für meine Kunden Strafzettel übernommen oder sehr oft nachgefragt, „stehen Sie mit Ihrem Auto schon richtig"?
Daher nun meine Bitte an den Markt Aidenbach, die in meine Augen fragwürdigen Stellen besser zu Kennzeichen.
• Freie Stellplätze vor Anwesen Marktplatz 9 (früher Gründl)
• Freie Stellplätze vor Anwesen Marktplatz 53 (früher Hartl)
Das im Dezember 2020 erhaltene Angebot unseres Bürgermeisters Karl Obermeier, die Standorte bei einer Verkehrsschau zu prüfen, nehme ich natürlich sehr gerne an und würde mich freuen, wenn in absehbarer Zeit dieser Ortstermin stattfinden könnte. Ich bin der Meinung, je früher diese Situation bereinigt werden kann, um so eher können Strafzetteln vermieden werden. Dadurch vermeiden wir Frust und Ärger bei unseren Aidenbacher Kunden, Bürgerinnen und Bürger sowie unseren auswärtigen Gästen, die unsere Parksituation Vorort gar nicht kennen.
Sollten Ihnen Stellplätze am Aidenbacher Marktplatz auffallen, bei denen Sie sich nicht sicher sind, ob man hier parken darf oder nicht, dürfen Sie sich gerne an uns wenden.
In diesem Sinne; allen alles Gute und bleiben Sie gesund!
Karl Heinz Forster